Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes

Bildung

Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes wird das bisherige „Meister-BAföG“ zu einem neuen „Aufstiegs-BAföG“ weiterentwickelt; die Förderleistungen werden deutlich verbessert. Das Gesetz ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt zum 1. August 2016 in Kraft.

LKT Rundschreiben Nr. 178/2016 [PDF-Dokument: 55 kB]

19.04.2016